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Neueste Kommentare
Rieke am 15:17 Uhr 15.12.2011 :
Großartiges Konzept, seid weiterhin so innovativ
Ernst am 20:33 Uhr 03.12.2011 :
Super event, danke für den Tipp - dumm für den,
Chtistian am 18:48 Uhr 01.12.2011 :
mir gefällt das Design und die verschiedenen Ka
Magdalena am 11:59 Uhr 01.12.2011 :
viel Spass auf der Fusion --- möget ihr gutes W
Sebastian am 21:14 Uhr 30.11.2011 :
Ihr seid auf dem richtigen Weg
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Grundstückskauf
Bei der Suche nach dem geeigneten Grundstück sollte beachtet werden, das
der Käufer medizinische Einrichtungen, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, kulturelle Orte, Verkehrsanbindungen und anderes mehr gut erreichen muss. Auch die Wohngegend selber verdient eine aufmerksame Beachtung. Ist sie heruntergekommen oder gepflegt ? Welchen Ruf hat sie ? Liegt sie an einer viel befahrenen Straße ? Der Bebauungsplan, der Flächennutzungsplan und die Bauordnung bestimmen, was auf dem Grundstück gebaut werden darf. Der Käufer soll sich informieren, ob nachbarschaftliche Regelungen einen Grundstückskauf beeinträchtigen. Ist es ihm, z.B. erlaubt eine Garage auf seinem Grundstück zu bauen ? Gibt es Baulasten, die dem Grundstückseigentümer Pflichten gegen die Gemeinde auflegen. Muss er vielleicht eine Zufahrt für die Allgemeinheit auf seinem Grundstück herstellen ? Erschließung heißt, dass die Grundstücke an lokale Straßen, Kanalisationnetze und Gas-, Strom- und Trinkwassersysteme angebunden sein müssen. Die Erschließung gilt als erfolgt, wenn das Haus an einer öffentlichen Straße liegt. Die Kosten können im Kaufpreis enthalten sein oder sie werden im Vertrag extra aufgeführt. Vor Abschluss des Vertrags sollte der Käufer überlegen, ob er nicht eine Rücktrittklausel einbauen möchte. Sollte er das Grundstück nicht nutzen können, wäre das vorteilhaft. Der Grundstückskaufvertrag wird über einen Notar abgeschlossen. Der Notar muss den Käufer und den Verkäufer über die rechtlichen Folgen des Kaufes aufklären. Nach Abschluss des Vertrag wird der Kauf in das Grundbuch eingetragen. Der Verkäufer muss dem Käufer nun das Grundstück zur Verfügung stellen. Es gibt aber Kaufverträge, in denen die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Für den Käufer kann das einen Verlust von Geld und Zeit bedeuten.
Tags: Käufer, Straße, Grundstück,
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Diskussion zu diesem Beitrag
Die neuesten Beiträge:
claire schrieb am 19:11 Uhr 29.9.2011
Erst einmal ein Lob an die Ersteller dieser Seite wirklich sehr schön aufgebaut
Müller schrieb am 18:41 Uhr 01.9.2011
Normalerweise halte ich mit zuviel Lob zurück, bei eurer Seite mache ich aber eine Ausnahme.
Vera schrieb am 09:51 Uhr 31.8.2011
TOP! Weiter so!
Taylan schrieb am 08:59 Uhr 31.8.2011
Kein Zweifel, ihr seid wirklich die Besten, weiter so, ecu gehört die Welt
Astrid M. schrieb am 06:01 Uhr 29.7.2011
Ich liebe Deine Blogs, immer wieder interessant hier zu lesen.
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